Vermietung Hallenwohnungen

Die letzte freie Hallenwohnung sucht noch neue Bewohnende!


Der entstehende Neubau „Turmhaus“ besteht aus vier übereinander liegenden Hallen zum teilweisen Eigenausbau. Die Module mit einer Grundfläche von 83 m² und einer Raumhöhe von knapp 5 Metern ermöglichen es den Bewohnenden, ihre individuellen Wohnvorstellungen zu realisieren. Festgelegt sind lediglich die Nasszellenbox mit Toilette und Dusche sowie die direkt angrenzende Küchenzeile, die bereits ausgebaut vermietet werden. Der Bodenbelag ist ein Anhydritboden, es gibt eine Holzdecke und hochwertige Fenster.

Aufgrund der grosszügigen Raumhöhe besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Boden oder eine Galerie einzuziehen, wodurch sich die Wohnfläche auf 125 bis 164 m² vergrössert.

Raumangebot
Erdgeschoss Gewerbe im Rohbau 83 – 125 m2
Obergeschoss 1 Hallenwohnung, 83- 164 m2 (Belegungsvorschrift 2-4 Personen)

Hallenwohnung im Turmhaus

Ein besonderes Highlight des Gebäudes ist die gemeinschaftliche Terrasse auf dem Dach. Diese Terrasse ist mit einer Küche ausgestattet und bietet den Bewohnenden einen zusätzlichen Raum zur Begegnung und Erholung.

Hast du Interesse an einer Hallenwohnung, dann freuen wir uns über dein Konzept. Wir helfen dir gerne bei der Erstellung. Melde dich gerne bei uns unter +41 78 216 15 16 oder per E-Mail an info@gwi-luzern.ch

Um eine Bewertung durch die Vermietungskommission zu ermöglichen, müssen die Bewerbenden folgende Kriterien erfüllen:

  • Mitgliedschaft in der GWI oder Bereitschaft, Mitglied zu werden
  • Bereitschaft, Pflichtanteilscheine zu übernehmen
  • Ausgefüllter Bewerbungsbogen und ein Konzept was geplant wird in einer Hallenwohnung
  • Auskunft über Autobesitz
  • Bestätigung über die Unterstützung einer 2000-Watt-Gesellschaft
  • Erfüllung der Belegungsrichtlinien
  • Deklaration des Einkommens und Vermögen
  • Vorlage eines aktuellen Betreibungsregisterauszugs

Mitgliedschaft
Alle natürlichen und juristischen Personen können Mitglied werden, indem sie mindestens einen Genossenschaftsanteil von CHF 1‘000 zeichnen und eine einmalige Anmeldegebühr für Verwaltungszwecke von CHF 100 entrichten.

Pflichtanteilscheine
Das Pflichtanteilkapital dient dazu, das Eigenkapital der Genossenschaft zu stärken, um ihre Geschäfte zu betreiben und langfristig zu wachsen. Die Beiträge können vollständig oder teilweise durch Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) finanziert werden. Bei vollständiger Finanzierung über die berufliche Vorsorge ist ein zusätzliches Sicherheitsdepot von zwei Nettomonatsmieten erforderlich, das auf ein Mietzins-Kautions Sparkonto eingezahlt wird.

Interessiert? Dann melde dich bei uns!