Mieten

Wohn- und Arbeitsräume können nur von unseren Genossenschaftsmitglieder gemietet werden.

Da wir nach wie vor eine sehr junge Genossenschaft sind, sind wir auf das Pflichtanteilsscheinkapital für Wohn- und Arbeitsräume angewiesen. Dieses kann auch aus der 3. Säule bezahlt werden. Nach Auszug wird das Plichtanteilsscheinkapital wieder zurückerstattet. Falls das beschaffen des Pflichtanteils eine Schwierigkeit darstellt, bitten wir um Kontaktaufnahme.

Die Vermietung unserer Wohn- und Arbeitsräume unterliegen dem Vermietungsreglement.