Projekt & Liegenschaften
Was bedeutet «Erstvermietung» im Kontext des Projekts Industriestrasse?
Die beiden Liegenschaften Industriestrasse 9a (Rossstall) und Industriestrasse 11 (Windmühle) sind ab 1. September bezugsbereit und die Bewerbungsphase startet ab 1. Februar 2026.
Was ist mit den beiden anderen Liegenschaften Industriestrasse 9 (Käselager) und 9b (Turmhaus)?
Für diese Wohnungen konnte man sich schon ab Dezember 2024 bewerben, da es sich um Grosshaushalte und Hallenwohnungen zum Selbstausbau handelt. Das Käselager ist voll vermietet, im Turmhaus gibt es noch eine freie Hallenwohnung (auf dem Wohnungsfinder).
In der Industriestrasse 11 sind ebenfalls schon Wohnungen reserviert, wieso?
Im Haus 11 handelt es sich bei den beiden Attikawohnungen ebenfalls um Hallenwohnungen, weswegen diese ebenfalls ab Dezember 2024 zur Vermietung angeboten wurden. Zusätzlich haben die Vermietungskommission und der Vorstand entschieden, zwei Wohnungen im Haus 11 direkt an den Sozialen Dienst der Stadt Luzern zu vergeben. Diese Wohnungen sind deshalb bereits als vermietet markiert. Diese Vergabe ist Teil unseres Engagements für soziale Durchmischung und dafür, auch Menschen eine Wohnung zu ermöglichen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt kaum Chancen haben. Durch die Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst ist zudem eine gute Begleitung sichergestellt.
Gibt es Unterschiede zwischen den Gebäuden oder Genossenschaften?
Ja, jede Genossenschaft hat individuelle Gebäude und eigene Anforderungen, um eine Wohnung mieten zu können.
Gibt es spezielle Wohnformen (z.B. Hallenwohnungen, Grosshaushalte, WGs)?
Ja. Industriestrasse 9 (Käselager): Grosshaushalte. Industriestrasse 9b (Turmhaus): Hallenwohnungen zum Selbstausbau.
Termine & Verfügbarkeit
Ab wann beginnt die Bewerbungsphase für die Erstvermietung?
Vom 1. Februar 2026 bis 22. Februar 2026.
Wann sind die Wohnungen bezugsbereit?
Industriestrasse 9a (Rossstall): ab 1. August 2026.
Industriestrasse 9b (Turmhaus) & 11 (Windmühle): ab 1. September 2026.
Kann ich auch später einziehen?
Ja, aber der Mietzins muss ab den oben genannten Daten bezahlt werden.
Bewerbung & Auswahlverfahren
Welche Grundkriterien müssen erfüllt sein, um für eine Wohnung berücksichtigt zu werden?
Mitgliedschaft in der GWI oder Bereitschaft, Mitglied zu werden
Bereitschaft, Pflichtanteilscheine zu übernehmen
Ausgefüllte Bewerbungsfragen
Aktuelle Betreibungsregisterauszüge (max. 3 Monate alt)
Erfüllung der Belegungsrichtlinien
Deklaration des Einkommens und Vermögen
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Bewerbung über den Wohnungsfinder (1.–22. Februar), maximal drei Wohnungen auswählbar. Danach startet die Vermietungskommission den Auswahlprozess. Bescheid kommt zwischen 16. und 27. März.
Muss ich mich beeilen? Werden Bewerbungen nach Eingangsdatum behandelt?
Nein, alle Bewerbungen, die im Zeitfenster eingehen werden gleichbehandelt.
Wer entscheidet, wer eine Wohnung erhält?
Eine unabhängige Vermietungskommission. Weitere Informationen sind auf dem Vermietungsreglement zu finden auf unserer Homepage unter der Rubrik Downloads.
Wie meldet ihr euch bei Zu- oder Absagen?
Zusagen erfolgen telefonisch. Bei Nichterreichen folgt eine E-Mail. Ohne Reaktion innerhalb von 24h auf dieses Mail wird die Wohnung weitergegeben. Absagen werden schriftlich versandt.
Gibt es eine Warteliste?
Nein.
Genossenschaft & Mitgliedschaft
Muss man Genossenschaftsmitglied bei der GWI sein um eine Wohnung zu bekommen?
In erster Linie werden die Genossenschaftsmitglieder bei der Vergabe der Wohnungen berücksichtigt. Der soziokulturellen Durchmischung soll Rechnung getragen werden; daher können auch Nichtmitglieder berücksichtigt werden, wenn die angestrebte Durchmischung andernfalls nicht erreicht werden kann.
Zählt auch die Dauer der Mitgliedschaft?
Ja, Dauer und Engagement werden berücksichtigt.
Was ist der Solidaritätsfond?
Alle erwachsenen Bewohnenden verpflichten sich, monatlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Beitrag (mindestens CHF 10, maximal CHF 70 pro Monat und Person bzw. maximal CHF 80 pro Monat und Paar) an den Solidaritätsfonds zu leisten, um eine ausgewogene Durchmischung und Nachbarschaftshilfe zu fördern. Mit diesen Beiträgen können Mietende, die in eine finanzielle Notlage geraten, übergangsweise unterstützt werden. Ein Unterstützungsgesuch ist an die Solidaritätskommission zu senden. Auch wer bei der Erstvermietung Unterstützung benötigt, kann ein solches Gesuch stellen.
Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile?
Um Mitglied bei der GWI zu werden sind Genossenschaftsanteile von mind. CHF 1’000.00 zu zeichnen.
Was ist das Pflichtanteilkapital?
Dieses wird einmalig bei Abschluss des Mietvertrages fällig. Die Höhe ist auf dem Faktenblätter auf dem Wohnungsfinder zu finden. Dieses Kapital dient der Genossenschaft als Eigenkapital. Bei Auszug erhält man dieses zurück.
Unterschied Genossenschaftswohnung / klassische Wohnung?
Du mietest nicht nur, sondern bist Mitglied der Genossenschaft. Dafür zeichnest du Genossenschaftsanteile. Ziel einer Genossenschaft ist nicht Gewinn, sondern langfristig bezahlbarer Wohnraum. Vergabe erfolgt nicht nur nach Einkommen, sondern auch nach Durchmischung / Mitgliedsdauer / Engagement.
Bewerbungsunterlagen
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Alle Felder im Wohnungsfinder ausfüllen sowie aktuelle Betreibungsauskünfte (max. 3 Monate alt) aller erwachsenen Personen hochladen.
Wieso ist die Angaben nach Automobilbesitz relevant?
Die gesamte Überbauung wird als 2000-Watt-Areal realisiert, was bedeutet, dass wir die Energieeffizienz maximieren und den CO2-Ausstoss drastisch reduzieren. Aufgrund der innerstädtischen Lage unserer Siedlung, mit optimalen Anbindungen an den Langsam- und öffentlichen Verkehr sowie zahlreichen Angeboten des täglichen Bedarfs in unmittelbarer Nähe, setzen wir auf eine autoarme Bebauung.
Belegung & Wohngemeinschaften
Gibt es Belegungsrichtlinien?
Zielwert: 35 m² Hauptnutzfläche pro Person. Individualräume kompakt, dafür viele Gemeinschaftsflächen.
Zählen Kinder als Personen?
Ja.
Sind WGs willkommen?
Ja, in allen Liegenschaften.
Können WGs später Mitbewohnende dazunehmen?
WG sollte bei Bewerbung möglichst komplett sein. In Ausnahmefällen sind unvollständige WGs möglich, aber spätestens zum Mietbeginn muss die Belegungsrichtlinie erfüllt sein.
Wo kann ich mich melden, wenn ich an einer WG im Käselager interessiert bin?
info@gwi-luzern.ch
Wohnungen & Ausstattung
Wo finde ich Grundrisse und Wohnungsdetails?
Auf dem Wohnungsfinder. Infos zum Ausbaustandard auf unserer Homepage unter der Rubrik Downloads.
Wie sind die Wohnungen ausgestattet?
Ausbaustandard und Modellfoto der Küche auf unserer Homepage unter der Rubrik Downloads.
Hat es Kellerabteile?
Ja, jede Wohnung verfügt über ein Kellerabteil.
Hat es in den Wohnungen Waschmaschinenanschlüsse?
Nein, es hat im obersten Stockwerk der Industriestrasse 9 (Windmühle) eine Gemeinschaftswaschküche.
Muss man für die Waschmaschinennutzung bezahlen?
Nein, lediglich die Stromkosten werden mittels Batchsystem der jeweiligen Wohnung belastet.
Gibt es einen Kinderwagenraum?
Ja, im Erdgeschoss der Industriestrasse 11 hat einen Kinderwagenraum.
Miete, Kosten & Verträge
Was ist im Mietzins inbegriffen?
Unsere Mietpreise berechnen sich nach der Kostenmiete. Ziel ist es, faire und angemessene Mietpreise anzubieten, die die tatsächlichen Kosten der Räume abbildet und keine Gewinnabsicht verfolgt. Im Nettomietzins inbegriffen ist die Mitbenutzung sämtlicher Gemeinschafts- und Quartierräume.
Wie hoch sind die Nebenkosten?
Jeweils auf den Faktenblätter der einzelnen Wohnungen im Wohnungsfinder ersichtlich. Die Nebenkosten berechnen sich nach dem effektiven Verbrauch und sind teilweise abhängig vom Engagement der künftigen Bewohnenden (z.B. Hauswartung).
Wie funktioniert die Mietzinszahlung?
Am besten wird ein Dauerauftrag eingerichtet. Die Kontoverbindung erhält man mit dem Mietvertrag.
Muss man eine Mietzinskaution / Depot bezahlen?
Das Pflichtanteilkapital dient dazu, das Eigenkapital der Genossenschaft zu stärken, um ihre Geschäfte zu betreiben und langfristig zu wachsen. Die Beiträge können vollständig oder teilweise durch Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) finanziert werden. Bei vollständiger Finanzierung über die berufliche Vorsorge ist ein zusätzliches Sicherheitsdepot von zwei Nettomonatsmieten erforderlich, das auf ein Mietzins-Kautions Sparkonto eingezahlt wird.
Kann ich diese Mietzinskaution / Depot mittels Swisscaution bezahlen.
Ja, das ist möglich.
Regeln & Infrastruktur
Sind Haustiere erlaubt?
Ja. Katzen dürfen jedoch nur als Wohnungskatzen gehalten werden und Hunde sind auf dem gesamten Areal an der Leine zu führen.
Hat es Parkplätze / Besucherparkplätze?
Die GWI realisiert bewusst keine Parkplätze, um die Nutzung von Autos zu reduzieren und somit die Umwelt zu entlasten.
Gibt es Carsharing-Angebote?
Ja, es gibt Mobility Fahrzeuge auf dem Areal zum Mieten.
Kontakt
Wer ist Ansprechpartner:in bei Fragen?
info@gwi-luzern.ch
