Hallenwohnungen

Kreative Köpfe für unsere Hallenwohnungen gesucht!

Wer ist die GWI
Die gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Industriestrasse GWI strebt danach, Wohnen, Arbeit und Kultur wieder näher zusammenzubringen und nachbarschaftliche Lebensräume zu schaffen, in denen sich die vielen verborgenen Synergien einer Gesellschaft entfalten können. Dieses Zusammenleben soll in einem ökologisch nachhaltigen, urbanen und lebendigen Rahmen stattfinden.

Das Areal
Das Industriestrassenareal liegt im südlichen Tribschen-Langensand-Quartier, dem ehemaligen Industriegebiet Luzerns. Der Bahnhof ist mit den ÖV oder dem Velo in wenigen Minuten zu erreichen. In die Neustadt, zum See und zu verschiedenen Naherholungsgebieten ist es ein kurzer Spaziergang.

Die Objekte im Turmhaus
Der entstehende Neubau „Turmhaus“ besteht aus vier übereinander liegenden Hallen zum teilweisen Eigenausbau. Die Module mit einer Grundfläche von 83 m² und einer Raumhöhe von knapp 5 Metern ermöglichen es den Bewohnenden, ihre individuellen Wohnvorstellungen zu realisieren. Festgelegt sind lediglich die Nasszellenbox mit Toilette und Dusche sowie die direkt angrenzende Küchenzeile, die bereits ausgebaut vermietet werden. Der Bodenbelag ist ein Anhydritboden, es gibt eine Holzdecke und hochwertige Fenster.

Aufgrund der grosszügigen Raumhöhe besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Boden oder eine Galerie einzuziehen, wodurch sich die Wohnfläche auf 125 bis 164 m² vergrössert.

Raumangebot
Erdgeschoss Gewerbe im Rohbau 83 – 125 m2
Obergeschoss 1 Hallenwohnung, 83- 164 m2 (Belegungsvorschrift 2-4 Personen)
Obergeschoss 2 Hallenwohnung, 83 – 164 m2 (Belegungsvorschrift 2-4 Personen)
Obergeschoss 3 Hallenwohnung, 83 – 164 m2 (Belegungsvorschrift 2-4 Personen)

Hallenwohnung im Turmhaus

Die Objekte in der Windmühle
Im Neubau «Windmühle» entstehen im Erdgeschoss grosszügige Gewerbeeinheiten mit überdurchschnittlicher Raumhöhe, die vielseitig nutzbar sind und sich auch als Werkstätten eignen. Die Wohnungen in den oberen Geschossen sind effizient gestaltet und bieten eine hohe Wohnqualität.

Ein besonderes Highlight des Gebäudes ist die gemeinschaftliche Terrasse auf dem Dach. Diese Terrasse ist mit einer Küche ausgestattet und bietet den Bewohnenden einen zusätzlichen Raum zur Begegnung und Erholung.

Die beiden Attikawohnungen zeichnen sich dadurch aus, dass in den jeweiligen Galerien noch keine Zwischenwände eingezogen sind und die zukünftigen Bewohnenden mit viel Kreativität das Raumangebot selbstständig ausgestalten können.

Raumangebot:
5.5-Zimmer Attikawohnung mit 150 m² (Belegungsvorschrift 4 Personen)

6.5-Zimmer Attikawohnung mit 160 m² (Belegungsvorschrift 5 Personen)

6.5-Zimmer Attikawohnung im 6. und 7. Obergeschoss
5.5-Zimmer Attikawohnung im 6. und 7. Obergeschoss

Hast du Interesse an einer Hallenwohnung, dann freuen wir uns über dein Konzept. Wir helfen dir gerne bei der Erstellung. Melde dich gerne bei uns unter +41 78 216 15 16 oder per E-Mail an info@gwi-luzern.ch

Wie mietet man eine genossenschaftliche Wohnung
Um unseren Vermietungsprozess und die Vergabekriterien für Wohnraum transparent und fair zu gestalten, haben wir diese in unserem Vermietungsreglement festgehalten. Die Wohnungen werden von einer unabhängigen Vermietungskommission auf der Grundlage zwingender und beurteilender Vergabekriterien vergeben.

Um eine Bewertung durch die Vermietungskommission zu ermöglichen, müssen die Bewerbenden folgende Kriterien erfüllen:

  • Mitgliedschaft in der GWI oder Bereitschaft, Mitglied zu werden
  • Bereitschaft, Pflichtanteilscheine zu übernehmen
  • Ausgefüllter Bewerbungsbogen und ein Konzept was geplant wird in einer Hallenwohnung
  • Auskunft über Autobesitz
  • Bestätigung über die Unterstützung einer 2000-Watt-Gesellschaft
  • Erfüllung der Belegungsrichtlinien
  • Deklaration des Einkommens und Vermögen
  • Vorlage eines aktuellen Betreibungsregisterauszugs

Mitgliedschaft
Alle natürlichen und juristischen Personen können Mitglied werden, indem sie mindestens einen Genossenschaftsanteil von CHF 1‘000 zeichnen und eine einmalige Anmeldegebühr für Verwaltungszwecke von CHF 100 entrichten.

Pflichtanteilscheine
Das Pflichtanteilkapital dient dazu, das Eigenkapital der Genossenschaft zu stärken, um ihre Geschäfte zu betreiben und langfristig zu wachsen. Die Beiträge können vollständig oder teilweise durch Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) finanziert werden. Bei vollständiger Finanzierung über die berufliche Vorsorge ist ein zusätzliches Sicherheitsdepot von zwei Nettomonatsmieten erforderlich, das auf ein Mietzins-Kautions Sparkonto eingezahlt wird.

Interessiert? Dann melde dich bei uns!